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Gesundheitsmanagement am Arbeitsplatz- Delegiertenkonferenz des BDP kündigt Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der psychischen Gesundheit an

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen hat am 29. April auf seiner Delegiertenkonferenz in Göttingen die weitreichende Bedeutung der Erhaltung von Gesundheit betont. Er forderte die Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft auf, dafür nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen. Die Psychologenschaft will und kann dazu in erheblichem Maße beitragen. So kündigte der BDP an, auf der Basis seines Berichts zur psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz (2008) die breite Implementierung eines Gesundheitsmanagements in Unternehmen zu fördern. Dem sollen unter anderem der diesjährige Bericht des Verbandes zu den psychologischen Faktoren der großen Volkskrankheiten dienen sowie eine Reihe weiter Informationsmaterialien, darunter praktikable Checklisten zum kontinuierlichen betrieblichen Gesundheitsmanagement, Register für diesen Bereich mit Gesundheitspsychologen, Coaches, Stress- und Entspannungsexperten.
Auch durch politische Aktivitäten will der BDP dazu beitragen, Institutionen im Arbeitsschutz und die zuständigen Ministerien bezüglich dieses Themas stärker zu sensibilisieren.
Anlass dafür sind zum einen die steigenden Zahl von diagnostizierten psychischen Erkrankungen zum anderen aber auch die wachsenden Belastungen sowohl am Arbeitsplatz als auch im familiären Umfeld, denen man mit psychologischen Maßnahmen begegnen und die Entwicklung krankheitswertiger Störungen dadurch verhindern kann.
Neben der Unterstützung von Einzelnen – z.B. im Stressmanagement – oder von Gruppen – z.B. zu Kommunikationsabläufen in Unternehmen und zur Verbesserung des Teamklimas – ist aus Sicht des BDP die permanente organisationspsychologische Entwicklung das wesentliche Potenzial. „Es wird viel über Burnout geredet, aber viel zu wenig über die Phase lange vor der Entstehung einer massiven psychischen Erkrankung“, so BDP-Präsidentin Sabine Siegl. Die Bereitschaft von Unternehmen, sich auf dem Gebiet des Gesundheitsmanagements zu engagieren sei groß, worin die Schritte jedoch im Einzelnen bestehen sollten, sei vielen nicht bewusst. Deshalb werde auf einen bunten Strauß von Maßnahmen zugegriffen, dessen Effizienz für die gesundheitliche Stabilisierung von Menschen nicht immer erwiesen sei. Es geht durchaus nicht nur um ergonomisches Sitzen und ausreichende Pausen, sondern auch um die Transparenz von Abläufen, Entscheidungsspielräume und Partizipationsmöglichkeiten sowie um passgenaue
Personalauswahl, so Siegl. Würden Positionen falsch besetz, sei die Überforderung vorprogrammiert.
Viele Wirtschaftsunternehmen, so hieß es auf der Delegiertenkonferenz des Verbandes, täten sich schwer damit, diesen Herausforderungen strukturell zu begegnen. Der BDP sieht es daher als eine wichtige Aufgabe an, Arbeitgeber mit grundlegenden Informationsmaterialien und spezifischen Instrumenten auszustatten.

Quelle: PressemitteilungBerufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Pressemitteilung Nr. 8/12
30. April 2012

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DGPPN: Versachlichung der Burnout-Debatte gefordert

Quelle und (c): idw    www.idw-online.de
Nicole Siller  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN)

09.03.2012 12:01
Das Thema Burnout beherrschte jüngst wochen- und monatelang die öffentliche Diskussion. Für die einen ist ein Burnout eine Modediagnose, für die anderen eine ernstzunehmende Erkrankung. In einem Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) klärt die Fachgesellschaft auf und gibt Empfehlungen.
Wie sehr die breite öffentliche Diskussion um das Thema Burnout und um schädliche psychosoziale Bedingungen unserer Arbeitswelt auch zu begrüßen ist, so sehr muss doch auch vor Missverständnissen und irreführenden Sichtweisen gewarnt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Nervenheilkunde (DGPPN) schafft in einem Positionspapier aus medizinischer Sicht Klarheit. Das Papier wird am 7. März 2012 im Rahmen des 11. Hauptstadtsymposiums „Burnout – Der Preis für die Leistungsgesellschaft?“ der DGPPN in Kooperation mit der Stiftung Seelische Gesundheit der Öffentlichkeit vorgestellt. In ihrem Positionspapier warnt die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft vor einem unkritischen Gebrauch des Begriffs Burnout für quasi sämtliche psychischen Störungen, die im Zusammenhang mit einer Arbeitsbelastung stehen. Diese allumfassende Anwendung des Begriffs hat zwar zu einem offeneren Umgang mit psychischen Erkrankungen geführt. Betroffenen fällt es erkennbar leichter, ohne Scham über ihre psychischen Erkrankungen zu sprechen. Aber oftmals wird Burnout mit der schweren und nicht selten lebensgefährlichen Krankheit der Depression gleichgestellt. Damit droht eine besorgniserregende Unter- oder Fehlversorgung der Betroffenen, heißt es in dem Positionspapier.

Burnout ist – laut der Internationalen Klassifikation von Erkrankungen (ICD-10) – keine medizinische Diagnose. Auch in Zukunft wird Burnout bei der anstehenden Revision zur ICD-11 absehbar keine Krankheitsdiagnose sein. Burnout kommt lediglich im Anhang des ICD-10 vor, nämlich unter „Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen“. Dennoch hat Burnout für Diagnostik und Therapie eine mehrfache Bedeutung:

• Das Erleben von Burnout kann ein Risikozustand sein, der zu Erkrankungen wie Depression, Alkoholmissbrauch, Angststörungen, chronisches Schmerzsyndrom, Tinnitus, Bluthochdruck oder chronische Infektionskrankheiten führen kann.
• Andererseits kann das Erleben von Burnout auch Früh-Symptom oder Folge von Krankheiten wie beispielsweise Psychosen, Multiple Sklerose oder Tumorerkrankungen sein.

Nur durch eine gründliche medizinische Untersuchung kann eine zugrundeliegende Krankheit erfasst und gezielt behandelt werden. Diese differenzierende Diagnostik ist bei erlebtem Burnout unbedingt notwendig, denn für alle diese zugrundeliegenden Krankheiten gibt es gesicherte störungsspezifische Therapien, die den Patienten nicht vorenthalten werden dürfen. Für Burnout, ohne gleichzeitig bestehende Erkrankung, gibt es keine nach den Regeln der evidenzbasierten Medizin wirksam nachgewiesenen Therapien oder Prävention. Ist Burnout Auslöser einer psychischen oder somatischen Erkrankung sollte in der dann indizierten Therapie die Belastung am Arbeitsplatz noch stärker berücksichtigt werden.

Die DGPPN fordert, dass „psychisch gesunde“ Arbeitsplätze mehr als bisher in die Verantwortung der Betriebe und Verwaltungen rückt. Dabei sollte die Position von Betriebsärzten gestärkt werden. Wie in den meisten anderen europäischen Ländern sollten auch in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Schutz vor gesundheitsgefährdendem psychischem Stress erfolgen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz müssen medizinischen Risiken von Lärm, Licht, Vibrationen oder Toxinen gleichgestellt sein. Dies könnte aus Sicht der DGPPN verhindern, dass das sogenannte Burnout-Problem vornehmlich auf das Gesundheitssystem abgeschoben wird. Hier besteht in Deutschland erheblicher Nachholbedarf.

In der medizinischen Forschung ist der Risikofaktor „psychisch ungesunder Arbeitsplatz“ bisher kaum untersucht. Das Thema „Psychische Krankheit und Arbeitsplatz” muss auch Gegenstand einer breit angelegten wissenschaftlichen Forschungsinitiative der Bundesregierung werden.

Das vollständige Positionspapier ist auf der Homepage der DGPPN abrufbar unter:http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/stellungnahmen/20…

Kontakt:
Prof. Dr. med. Peter Falkai
Präsident DGPPN
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Universitätsklinikum Göttingen
von-Siebold-Str. 5
37075 Göttingen
Tel.: 0551-396601
Fax: 0551-3922798
E-Mail: pfalkai@gwdg.de

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Psychotherapie gehört nicht in die Schule

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen
Pressemitteilung Nr. 5/12
10. März 2012
Schulpsychologen und Psychotherapeuten warnen vor Psychotherapie an Schulen

Schüler mit Verhaltensauffälligkeiten gibt es nahezu an jeder Schule. Problematisch wird es, wenn Lehrer und Schulleiter unter starkem Arbeitsdruck und Stress diese Schüler als krank abstempeln und ihnen eine psychotherapeutische Behandlung an der Schule anbieten. Ein Hamburger Ganztagsgymnasium praktiziert das und hat damit große Aufmerksamkeit bei der Wochenzeitig „Die Zeit“ gefunden, die darin anscheinend ein „in Deutschland noch ungewöhnliches“ aber nachahmenswertes Modell sieht. Dem widerspricht der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen ausdrücklich. Unabhängig davon, ob diese Therapie von einer Beratungslehrerin mit einer Psychotherapieausbildung nach Heilpraktikergesetz (wie in Hamburg) oder einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird, hält der BDP dies für den absolut falschen Weg.
„Vor Nachahmung müssen wir warnen“, so Uschi Gersch, Vorstandsmitglied im Verband Psychologischer Psychotherapeuten im BDP. Es ist wichtig, dass schulpsychologische und psychotherapeutische Aufgaben klar voneinander getrennt werden. Heilbehandlung gehört nicht an Schulen.“ Psychotherapie sei das Mittel der Wahl bei einer psychischen Erkrankung, die sorgfältig zu diagnostizieren sei, und nicht geeignet, alle schulischen und entwicklungsbedingten Probleme zu lösen. In die Schule gehören Schulpsychologen als Ansprechpartner für Schüler und Lehrkräfte bei psychologischen Fragen.
Aus Sicht des BDP liegt eine große Gefahr darin, sich unbequemer Schüler auf diese Weise zu entledigen, sie zu pathologisieren und sie mit dem Auftrag „zur Reparatur“ an Psychotherapeuten abzuschieben. Schulpsychologen in ganz Deutschland haben den Auftrag, so der Vorsitzende der Sektion Schulpsychologie im BDP, Stefan Drewes, ein Schulklima mitzugestalten, in dem auch schwierige Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen erfolgreich gemeistert würden durch die Kooperation von Schülern, Eltern, Lehrern und Schulpsychologen. „Nicht alles, was den Unterricht stört, ist eine Krankheit. Und psychisch kranke Schüler benötigen eine Psychotherapie außerhalb der Schule.“ Drewes hat aber noch weitere darüber hinaus gehende Bedenken.
Psychotherapie ist eine Heilbehandlung und sie bedürfe, sollte sie tatsächlich angezeigt sein, eines bestimmten Rahmens. Die Schule biete diesen Rahmen nicht. Durch die Mischung von sozialarbeiterischen, schulpsychologischen und psychotherapeutischen Elementen in dem Hamburger Gymnasium sei z.B. die Verschwiegenheitspflicht nicht korrekt geregelt, es gebe auch keine freie Wahl des Therapeuten. Zusätzlich problematisch wirke sich das im schulischen Kontext bestehende Vertrauensverhältnis zwischen der psychotherapeutisch tätigen Pädagogen und den jeweiligen Schülern aus. Ein Psychotherapeut im Kollegium komme zwangsläufig in Konflikte, wie er mit den in der Therapie (wenn sie denn diesen Namen überhaupt verdient) gewonnenen Erkenntnissen im Kollegenkreis umgeht und umgekehrt mit Informationen aus diesem Kreis in Gesprächen mit seinem Patienten. Zudem fehle eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem Patienten bzw. seinen Eltern und dem Therapeuten.
Aus den genannten Gründen plädiert der BDP dafür, die schulpsychologische Versorgung weiter zu verbessern und sie an das Niveau anderer europäischer Länder heranzuführen. Gleichzeitig müsse das therapeutische Angebot für Kinder und Jugendliche angesichts langer Wartezeiten erweitert werden. Letzteres aber nicht an Schulen und nicht für Kinder, die mehrheitlich gar nicht krank sind.

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Stiftung Warentest über den Nutzen von Psychotherapie

Die Stiftung Warentest hat die Ergebnisse einer großen Umfrage über den Nutzen von Psychologischer Behandlung und Psychotherapie veröffentlicht.
Fazit: Psychotherapie kann helfen!


Link zur Website von stiftung Warentest:

http://www.test.de/themen/gesundheit-kosmetik/test/Psychotherapie-Welche-therapie-hilft-4294275-4294303

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